Kosten

Medizinische Dienstleistungen verursachen Kosten. Gesetzlich Kassenversicherte haben oft keine Vorstellung über deren Höhe. Die Höhe der Rechnung ist oft niedriger als angenommen. Unsere Patienten sollen stets genau wissen, welcher Rechnungsbetrag auf sie zukommen würde. Daher wird vor jeder fakultativen ärztlichen Leistung eine transparente Honorarvereinbarung geschlossen. Jede erste ausführliche Beratung mit im Zusammenhang stehender Untersuchung wird nach Gebührenordnung für Ärzte mit 41,31 Euro in Rechnung gestellt (GOÄ Ziffern 3 [Faktor 3.5] und 5 [Faktor 2.3]).

Transparenz

Alle weiteren Kosten können genau geplant werden, wenn die individuell benötigten ärztlichen Leistungen bekannt sind.

Kostenerstattung

Mitglieder privater Krankenversicherungen können Arztrechnungen teilweise oder komplett zwecks Kostenerstattung einreichen. Mittlerweile ist auch bei gesetzlich Versicherten eine Teilerstattung einer privatärztlichen Rechnung möglich. Informationen darüber erhält der Versicherungsnehmer bei seiner Krankenkasse oder Gesundheitskasse.